Kosten & Abrechnung
Psyscreen® ist während der Einführungsphase mit allen Funktionen kostenfrei nutzbar, auch nach der vierwöchigen Testphase.
Es entstehen derzeit keine Gebühren und Sie müssen keine Zahlungsmethode hinterlegen. Kosten entstehen erst, wenn die Einführungsphase beendet ist und Zahlungsdaten hinterlegt werden können.
- Auch nach der bisherigen vierwöchigen Testphase kostenfrei
- Keine Zahlungsdaten erforderlich
- Keine automatische Aktivierung einer kostenpflichtigen Nutzung
- Wissenschaftlich evaluierte Itemdatenbank
- Eigene Fragebögen zusammenstellen und automatisch versenden
- Patientendaten per CSV-Vorlage übernehmen
- Organisation mit mehreren Konten
- Persönlicher Support per E-Mail, Telefon und Live-Chat
- DSGVO-konform: verschlüsselt in einem deutschen Rechenzentrum
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Psyscreen® und seine Anwendung.
Wie kann ich den Psyscreen® in meiner Kassenpraxis abrechnen?
Kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut:innen und Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychiater:innen und -therapeut:innen können den Psyscreen® über die EBM-Ziffer 35600 in 5-Minuten-Einheiten abrechnen:
Für Patient:innen und Klient:innen bis zum 21. Lebensjahr kann die EBM-Ziffer 35600 bis zu 48-mal im Quartal mit einem Gesamtbetrag von 202,08 € abgerechnet werden.
Für Patient:innen und Klient:innen ab dem 22. Lebensjahr kann die EBM-Ziffer 35600 bis zu 32-mal im Quartal mit einem Gesamtbetrag von 134,72 € abgerechnet werden.
Gemäß § 18 Abs. 2 der Psychotherapie-Vereinbarung kann der Psyscreen® während einer Kurzzeittherapie bis zu dreimal und während einer Langzeittherapie bis zu siebenmal in Ansatz gebracht werden.
Wie kann ich den Psyscreen® in meiner Privatpraxis abrechnen?
Im privatärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgungsbereich rechnen Sie den Psyscreen® nach den Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPTK, PKV und den Beihilfestellen von Bund und Ländern über die Ziffer 855A ab. Der einfache Satz beträgt 75,75 € je Testbatterie.
Weil der Psyscreen® modular aufgebaut ist, können Sie die 855A mehrfach ansetzen. Beispielsweise einmal für eine Testbatterie zu psychischem Erleben und Verhalten und ein weiteres Mal für interaktionales Erleben und Verhalten. Die tatsächliche Vergütung richtet sich selbstverständlich nach dem vereinbarten Steigerungsfaktor.
Wann wird die Psyscreen®-Nutzungsgebühr abgerechnet?
Während der Einführungsphase wird keine Psyscreen®-Nutzungsgebühr abgerechnet, auch dann nicht, wenn eine Befragung länger als fünf Minuten bearbeitet wird.
Kosten entstehen erst, wenn die Einführungsphase beendet ist und Zahlungsdaten hinterlegt werden können. Eine automatische Umstellung findet nicht statt.
Gibt es eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit?
Nein. In der Einführungsphase nutzen Sie Psyscreen® kostenfrei und ohne Mindestlaufzeit. Sie hinterlegen keine Zahlungsmethode und können Ihr Konto jederzeit selbst löschen.
Was passiert nach der kostenlosen Testphase?
In der Einführungsphase bleiben alle Funktionen und Einstellungen auch nach der vierwöchigen Testphase verfügbar. Es entstehen keine Gebühren und Sie müssen nichts aktivieren.
Kosten entstehen erst, wenn die Einführungsphase beendet ist und Zahlungsdaten hinterlegt werden können.
Meinungen zum Psyscreen®
Was Kolleg:innen über den Psyscreen® sagen.

Der Psyscreen® überzeugt mich durch die klare Struktur, die breite Abdeckung psychischer Störungsbilder und die anschauliche Ergebnisübersicht.

Ich schätze am Psyscreen®, dass er mir neben meiner eigenen Wahrnehmung eine zweite Perspektive bietet.

Ich erlebe es als großen Vorteil, den Psyscreen® an unserem Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitut zu nutzen.